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Erhöhung des Kindesgeldes verspricht Entlastung für Familien und Geringverdiener

Der Bundesrat stimmte am 10.07.2015 für die Erhöhung des Kindergeldes. Rückwirkend zum 01.01.2015 wird es pro Kind um 4 Euro monatlich angehoben. 2016 sogar um weitere 2 Euro pro Kind. Die Nachzahlung erfolgt voraussichtlich im Oktober dieses Jahr in einem Betrag.

Außerdem werden der Kinderfreibetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Kinderzuschlag für Geringverdiener angehoben. Aufgrund dieser Anpassungen wird am 01.08.2015 auch eine neue Düsseldorfer Tabelle erscheinen.

Die Gesetzesänderung muss nun durch die Unterschrift des Bundespräsidenten genehmigt werden.

Bundesrat, Drucksache 281/15 (Beschluss) vom 10.07.2015

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