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Höherer Kindesunterhalt ab 01.08.2015

Das OLG Düsseldorf präsentierte am 28.07.2015 die neue Düsseldorfer Tabelle, die Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. In Kraft treten soll die Düsseldorfer Tabelle bereits zum 01.08.2015. Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle hängt unmittelbar mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zusammen, mehr dazu können Sie in unserem Artikel Erhöhung des Kindesgeldes verspricht Entlastung für Familien und Geringverdiener lesen.

So steigt der Mindestunterhalt z.B. für ein Kind unter 6 Jahren von 317 Euro auf 328, im Alter von 6 bis 11 Jahren von 364 auf 376 Euro.

Auch wenn ab 01.08.2015 der Kindesunterhalt steigt, wirkt sich die Erhöhung nicht auf die hälftige Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf aus. Hier wird für das komplette Jahr 2015 noch der alte Betrag des Kindesunterhalts angenommen. Diese Sonderregelung soll – so die allgemeine Meinung – der Ausgleich dafür sein, dass der Kindesunterhalt 2014 schon hätte angepasst werden sollen.

Aufgrund der Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags von 4.512 Euro auf 4.608 Euro zum 01.01.2016 ist dann bereits mit der nächsten Anhebung der Richtlinie zu rechnen.

Die neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle können Sie unter olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/index.php herunterladen.

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