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Haben die Schwiegereltern einen Rückzahlungsanspruch, welcher im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist, muss diese Forderung sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen des Schwiegerkindes berücksichtigt werden.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.3.2014 - Az II-8 UF 271/13