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BR-News Ausgabe 5 - Betriebsratswahl

Fehler vermeiden, Rechtssicherheit gewinnen! Die Bundestagswahl ist zwar beendet, für Betriebsräte ist aber auch 2018 Wahljahr.

Vom 1. März bis 31. Mai stehen wieder regelmäßige Betriebsratswahlen an. Betriebsräte sollten bereits jetzt vor allem auf die Fehlerquellen achten, um auch in unvorhersehbaren Situationen spontan und richtig zu reagieren. Dass manche Betriebsräte mit der Wahl überfordert sind, zeigte das Bundes-arbeitsgericht (Beschluss vom 21.03.2017 – 7 ABR 19/15) kürzlich. Schon die bloße Änderung der Wählerliste zum falschen Zeitpunkt kann die Anfechtung der Wahl rechtfertigen. Ist die Anfechtung erfolgreich, steht der Betrieb ohne Betriebsrat da. Der Newsletter soll einen groben Ablaufplan an die Hand geben, der die größten Fallstricke bei der Wahl aufzeigt. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 5

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