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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt im Mai 2018 in Kraft. Dadurch ergeben sich nicht nur erhebliche Veränderungen und zusätzliche Anforderungen für den Arbeitgeber, sondern auch für den Betriebsrat. Diese sollte er schon jetzt zur Kenntnis nehmen.
Der Arbeitgeber sammelt in vielfacher Weise Daten über seine Arbeitnehmer. Dies reicht von einer einfachen Unterschriftenliste bis zu einer komplexen Computersoftware. Dadurch kann er beispielsweise kontrollieren, wer wann was gemacht hat. Er kann aber auch Daten erheben, die über das Arbeitsverhältnis hinausgehen und deshalb nicht erforderlich sind. Der Betriebsrat sollte daher prüfen, ob der Arbeitgeber bei der Datenverarbeitung die rechtlichen Grenzen einhält. Er sollte sie durch eine Betriebsvereinbarung steuern. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 4
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