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Gerade Berufseinsteiger achten häufig nur auf die Urlaubstage und das Gehalt, jedoch nicht auf die Abgeltung von Überstunden, die in den Arbeitsverträgen enthalten ist, da sie häufig davon ausgehen, dass sie nur ausnahmsweise Überstunden machen werden. Am Ende des Monats wundern sie sich dann darüber, dass das Gesamtgrundgehalt in Anbetracht der Vielzahl von unvergüteten Überstunden jedoch lange nicht so hoch ist wie ursprünglich vereinbart.
Nach einer Auswertung der Bundesregierung bezogen auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben die Beschäftigten in Deutschland allein in 2018 insgesamt 2,02 Milliarden Überstunden angesammelt, was einen Anteil von 3,8 Prozent aller geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland ausmacht. Und nur 1,04 Millionen Überstunden, also die Hälfte, wurden auch bezahlt.
Doch lässt sich auch sagen, dass viele Abgeltungsklauseln von Überstunden nach aktueller Rechtsprechung des BAG unwirksam sind. Trotz dieser Abgeltungsklausel könnte dann die Bezahlung aller Überstunden vom Arbeitgeber eingefordert werden.
Auch bei der Einhaltung der Ruhepausen kamen Beschäftigte 2018 zu kurz. Jeder fünfte Beschäftigte hält die vom Gesetz vorgeschriebene Ruhepause von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten regelmäßig nicht ein, wie eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedien zeigt. Damit steigt das Risiko für psychosomatische Beschwerden wie Rückenschmerzen, Schlafstörungen, emotionale Erschöpfung oder eine allgemeine Störung der Work-Life-Balance deutlich.
Häufig bestehen Zweifel darüber, welcher Umfang an Überstunden Arbeitnehmern zumutbar ist und ab wann sie sich dagegen auch wehren können – wohlgemerkt ohne Nachteile bei Leistungsbeurteilungen am Jahresende zu haben.
Sie haben unbezahlte Überstunden angesammelt und wissen nicht, wie Sie diese vom Arbeitgeber ausbezahlen lassen können? Sie brauchen individuelle Handlungsmöglichkeiten, die Sie später auch ohne anwaltliche Hilfe umsetzen können? Auch wenn Sie sich noch in diesem Arbeitsverhältnis befinden, gibt es einfache Wege zur Vergütung von angesammelten Überstunden. Schildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir Sie bei der Umsetzung rechtssicher und konfliktfrei unterstützen können.