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Smarte Arbeitszeiterfassung in der flexiblen Arbeitswelt – positiver Effekt für Arbeitgeberkontrolle und Arbeitnehmerselbstkontrolle – Gerade in der Zeit des mobilen Arbeitens und Homeoffice unerlässlich

Eine rechtskonforme und transparente Arbeitszeiterfassung wird für alle Unternehmen immer wichtiger. Mit Urteil vom 14.05.2019 (AZ: C-55/18-CCOO) entscheid der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu erfassen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Systems und die nationalgesetzliche Umsetzung hat der EuGH den Mitgliedsstaaten überlassen. Der deutsche Gesetzgeber ist seiner Pflicht, die Rechtsprechung des EuGHs in nationales Recht umzusetzen, bislang nicht nachgekommen.

Dennoch sollten Unternehmen diese Entscheidung umsetzen bzw. Betriebsräte auf deren Umsetzung bestehen, denn Arbeitszeiterfassung ist ein geeignetes Mittel, um die gewollte Flexibilisierung in der Arbeitswelt 4.0 in Verbindung mit dem Gesundheitsschutz zu bringen. Sie dient zur Arbeitnehmerselbstkontrolle, der Reduktion, der Gesundheitsgefährdung und dämmt das Maß an Überstunden ein - also Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gemeinsam.

Ferner berücksichtigen immer mehr deutsche Arbeitsgerichte die EuGH-Entscheidung in Bezug auf Überstunden. Klagen auf Überstundenabgeltung werden anders betrachtet als zuvor. Es gilt zwar weiterhin die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass Überstunden nur dann zu vergüten sind, wenn eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist. Der Arbeitgeber, der keine Arbeitszeiterfassung auch nicht hinsichtlich der Überstunden vorweisen kann, wird sich nicht mehr mit einem Bestreiten der geltend gemachten Überstunden von der Verpflichtung zur Abgeltung entziehen können. Wenn der Gesetzgeber die Vorgaben des EuGH unionskonform umsetzt, könnte die bislang hohe Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bezüglich des tatsächlichen Ableistens von Überstunden erleichtert werden.

Wie sieht ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System aus? Die effizienteste Art der Arbeitszeiterfassung ist die digitale Zeiterfassung, denn:

• Spezielle Tools und Softwares ermöglichen eine einfache Arbeitszeiterfassung ohne jeglichen Mehraufwand.
• Die gesetzlichen Anforderungen werden mühelos erfüllt, insbesondere da verschiedene Arbeitszeitmodelle abgebildet werden können.
• Die Zeiterfassung erfolgt einfach über den Browser am PC oder per App am Smartphone.
• Arbeitgeber und Betriebsrat erhalten einen schnellen Überblick über die Arbeitszeiten, insbesondere über die getätigten Überstunden.
• In den Anwendungen sind einzelne Verfahren automatisiert, sodass eine einfache Bedingung und Handhabung gewährleistet wird.
• Der Eintrag von Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit ist ebenfalls möglich.
• Häufig ist es auch möglich, die erfassten Arbeitszeiten an die Lohnbuchhaltung zu koppeln. Dies spart eine Menge von Zeit und Arbeit.

Es ist daher notwendig, dass Unternehmen sich anpassen und smarte Tools verwenden, um Prozesse effizient zu gestalten. Seien Sie vorausschauend und setzen Sie die Rechtsprechung bereits jetzt in Ihrem Unternehmen um und erfassen Sie Ihre Arbeitszeit mit modernen Tools, auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Sind Sie Betriebsrat, sollten Sie ebenfalls ein Interesse daran haben, dass solche Tools - natürlich datenschutzkonform versteht sich - umgesetzt werden. Sie liefern Ihnen die notwendige Transparenz und helfen Ihnen dabei, zu überwachen und dafür zu sorgen, dass Überstunden in einzelnen Bereichen nicht ausufern.

Gleich ob Unternehmen oder Betriebsrat: Gerne unterstützen und beraten wir Sie mit pragmatischen Lösungen bei der Einführung oder Modifizierung eines Arbeitszeiterfassungssystems. Selbstverständlich werden wir hierbei die Datenschutzrichtlinien, insbesondere das Beschäftigtendatenschutz, berücksichtigen.


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