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Schulung/Workshop für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

Inhouse – Online – Mixed- Formate

Passgenau in jedem Format - teilen Sie uns mit - welches Format Sie möchten!

Dürfen BetriebsräteInnen Ersatzmitglieder zu einer Schulung entsenden?

Nicht selten kommt es vor, dass Ersatzmitgliedern Kenntnisse im Rahmen der Betriebsratsarbeit fehlen. In solchen Situationen wissen BetriebsräteInnen oft nicht, ob ein Anspruch auf eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG besteht.

Zunächst ist zu unterscheiden:

  • Ist ein Ersatzmitglied dauerhaft für ein ausgeschiedenes Mitglied in den Betriebsrat nachgerückt? Dann wird es so gestellt wie jedes andere „richtige“ Betriebsratsmitglied.
  • Falls das Ersatzmitglied nur ab und an herangezogen wird, ist seitens des Betriebsrats eine Prognose zu erstellen.

Im zweiten Fall ist also zu prüfen, wie oft das Ersatzmitglied in der Vergangenheit herangezogen wurde und mit wie vielen Vertretungsfällen in der Zukunft zu rechnen ist. Hierbei hat der Betriebsrat folgende Umstände zu berücksichtigen:

  • Größe des Betriebsrats: je größer desto mehr Vertretungsfälle,
  • mehrere Vertretungslisten: Verteilung der Vertretungsfälle auf die Listen,
  • individuelle Urlaubszeiten: mehr Vertretungen erforderlich,
  • langfristige Ausfälle: langfristige Vertretungsfälle notwendig.

Zum anderen ist eine Voraussetzung, dass der Betriebsrat prüft, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten kann.

Richtlinie: Es wird nach der ständigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eine Heranziehung zu einem Viertel der Betriebsratssitzungen „häufig“ ist.

Die BetriebsräteInnen sollten die Initiative ergreifen und sich mit dem Thema beschäftigen, um eine effiziente und erfolgreiche Betriebsratsarbeit zu gewährleisten!


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • In unseren Schulungen und Workshops liefern wir Ihnen theoretische, praktische Kenntnisse und helfen Ihnen, die Betriebsratsarbeit als Ersatzmitglied genauso zu bewältigen wie „richtige“ Betriebsratsmitglieder.
  • Sie erhalten Tipps zur Kommunikation gegenüber der Geschäftsleitung und mit Ihren Betriebsratskollegen.
  • Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn nach der Schulung doch noch Fragen offen sind oder ungeahnte Schwierigkeiten dazukommen.
  • Sie bekommen Sicherheit und Selbstbewusstsein als Ersatzmitglied.
  • Nicht nur theoretisches Wissen: Gemeinsam entwickeln wir Lösungen für Ihre konkrete Situation im Unternehmen.
  • Bis zum Ziel für Sie da: Auch nach der Schulung stehen wir Ihnen bei Fragen oder Hürden bezüglich der Umsetzung zur Verfügung.
  • Sie können zwischen Inhouse-Schulung, Live-Webinar und aufgezeichnetem Online-Seminar wählen.
  • Betriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat - Sie können darauf vertrauen, dass keine Fremden an den Schulungen teilnehmen. So können wir uns ganz auf Ihre Besonderheiten konzentrieren.
  • Alle Schulungen erfüllen die Voraussetzungen der Freistellungs- und Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gemäß §§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 BetrVG.

    Der nächste Schritt:

    1. Sie interessieren sich für eine BR-Schulung? Schreiben Sie uns – gern auch schon mit Ihren Terminwünschen, die wir für Sie reservieren.
    2. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot. Selbstverständlich können Sie auf die anwaltliche Verschwiegenheit während der gesamten Kommunikation vertrauen.
    3. Auf Wunsch schicken wir Ihnen passende Vorlagen für einen Betriebsratsbeschluss und die Bestätigung durch den Arbeitgeber.
    4. Sie schicken uns alles unterschrieben zurück und Ihr Termin ist fest gebucht.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an welcome@draxinger-law.de und sicher Sie direkt Ihren Termin für eine BR-Schulung!


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