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Rückkehrrecht: Recht auf befristete Teilzeitphase

Die Bundesregierung stimmt voraussichtlich im Mai diesen Jahres über einen Gesetzesentwurf ab, nach dem Vollzeitbeschäftigte künftig ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase haben. Die Teilzeitphase kann dabei zwischen einem und fünf Jahren liegen.

Ziel des Gesetzes sei es, für die Arbeitnehmer sicherzustellen, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.

Es soll ebenfalls ermöglichen, „Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen, zu Lebenslagen“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Es geht um Arbeitszeit, die zum Leben passt, und das ist für Menschen ein ganz entscheidender Wert.“

Der Anspruch soll für alle Teilzeitvereinbarungen gelten, die nach dem 01.01.2019 geschlossen werden. Voraussetzung ist ebenfalls, dass der Betrieb mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Bei Betrieben zwischen 45 und 200 Beschäftigten soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Beschäftigten gewährt werden.

Gesetzesentwurf zum Teilzeitgesetz

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