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Die Bundesregierung legt den Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts auf Lebenspartner“ vor, der die Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft aufheben soll. Insbesondere das Zivil- und Verfahrensrecht differenziert zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft, ohne dass ein ersichtlicher Grund hierfür vorläge. Federführend ist das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.
Betroffen sind redaktionelle Änderungen in folgenden Gesetzen und Ordnungen:
Personenstandsgesetz, einige Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Bundesvertriebenengesetz, Asylverfahrensgesetz, Bevölkerungsstatistikgesetz, Zivilprozessordnung, Bürgerlichen Gesetzbuch, Lebenspartnerschaftsgesetz, Strafgesetzbuch, Heimarbeitsgesetz, erstes, viertes, sechstes, siebtes und zehntes Buch Sozialgesetzbuch.
Unabhängig davon werden die Begriffe „Klage“ und „Urteil“ im Familienverfahrensrecht durch „Antrag“ und „Beschluss“ ersetzt.
Bundesrat, Drucksache 259/15 vom 29.05.2015