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Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen legen einen Gesetzesentwurf vor, der gleichgeschlechtlichen Paaren die Eingehung der Ehe ermöglichen soll.
Der Gesetzesentwurf begründet die Notwendigkeit einer Änderung damit, dass die Verwehrung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt.
Seit einiger Zeit mehren sich außerdem Hinweise auf einen gesellschaftlicher Wandel im Hinblick auf das Eheverständnis. Gerade das Referendum in Irland im Mai diesen Jahres habe dies deutlich gemacht. Es gäbe somit keine haltbaren Gründe mehr, eine Unterscheidung zwischen Homo- und Hetero-Ehen zuzulassen.
Seit 2001 sind in Deutschland zwar eingetragene Lebenspartnerschaften möglich, jedoch gibt es – vor allem im Adoptionsrecht – starke Benachteiligungen im Vergleich zur herkömmlichen Ehe.
Bundesrat Drucksache 273/15 vom 05.06.2015