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Europäische Erbrechtsverordnung

Mit Stichtag zum 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung über Erbfälle mit Auslandsberührung in allen Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark. Die EU-weite Verordnung regelt unter anderem, welches staatliche Recht anzuwenden ist bei einem grenzüberschreitenden Erbfall und welches Gericht bzw. sonstige Einrichtung dann zuständig ist.

Zusätzlich wird ein sog. Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, das parallel zu den jeweiligen nationalen Erbnachweisen Bestand haben soll. Als Erbnachweis wird es in Deutschland daher alternativ zum Erbschein gültig sein. Es soll insbesondere die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtern.

Neu ist außerdem, dass nicht wie bisher die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend ist, sondern ab 17.08.2015 das Recht des Staates gilt, in dem der letzte Wohnsitz lag.

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012

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