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Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags

Im Januar 2015 legte die Bundesregierung den sogenannten 10. Existenzminimumbericht vor, den Bericht über das steuerfrei zu stellende Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016.

Aus diesem ergibt sich, dass die steuerlichen Grundfreibeträge für die Jahre 2015 und 2016 niedriger sind als die jeweiligen sachlichen Existenzminima.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Konstellation nicht möglich, sodass der steuerliche Grundfreibetrag nun erhöht werden muss. Aus dem Bericht ergibt sich auch, dass diese Anpassung bis Ende März 2015 abgestimmt werden würde.

Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3893, 10. Existenzminimumbericht 30.01.2015

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