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Endlich Schluss mit Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit? – Hoffen wir`s …

Offensichtlich hat man doch erkannt, dass es das nicht nur in der Fleischindustrie gibt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie für Arbeit und Soziales (BMAS) haben gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, um der Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit ein Ende zu setzen. Die Vereinbarung ist zum 01.07.2021 in Kraft getreten und soll einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen schaffen.

Parallel sind auch Beratungsstellen, die durch die Bundesländer finanziert werden, durch eine eigene Vereinbarung in die Kooperation mit Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingebunden. Zudem sind mehr Schulungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geplant. Weiterhin sollen betroffene Beschäftigte vermehrt an die gewerkschaftsnahen Beratungsstellen verwiesen werden. Wichtig ist ferner die Einbindung der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel, um Straftaten besser aufdecken und bekämpfen zu können.

Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte und deutsche Mindeststandards wie beispielsweise Mindestlöhne nicht. Die Beteiligten unterzeichneten daher eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit, um das Unterlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch konsequenter zu bekämpften und um mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, gerade im Hinblick auf ausländische Arbeitskräfte.

Es ist zu hoffen, dass diese Beratungsstellen tatsächlich eingerichtet und auch genutzt werden und hierdurch eine wirkliche Verbesserung zu erwarten ist. Mit den nur stichprobenartigen Kontrollen, die bisher stattgefunden haben, konnte man das jedenfalls nicht erwarten.

Dieses Thema betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen gleichermaßen.

Für die Unternehmen sei daran erinnert, dass sie nach dem Mindestlohngesetz auch für Missstände bei ihren Vertragspartnern haften. Mehr dazu

Das neue Gesetz zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette bringt auch Verpflichtungen und eine Mithaftung für Vertragspartner, für die man womöglich gar nicht erst ins Ausland gucken müsste, wenn auch in Deutschland herrschende Missstände zukünftig transparenter werden. Mehr dazu

Weiter Informationen zu BMF, BMAS und DGB beschließen Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit finden sie auf der Seite des Bundesfinanzministerium vom 01.07.2021.


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