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Die Unfallanzeige ist von entscheidender Bedeutung. Der Arbeitgeber meldet damit Unfälle, bei denen der Verunfallte mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist.
Da man im Vorhinein einerseits oft nicht weiß, wie lange der Verunfallte krank sein wird und wie schwer die Folgen des Unfalls sind, und andererseits man nach einem solchen Ereignis wichtige Details schnell vergisst, sollte man als Unfallzeuge Aufzeichnungen machen. Als Zeuge kann man dafür das Formular zur Unfallanzeige nutzen, das unter anderem bei der DGUV zum Download zur Verfügung steht. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallanzeige mit Zeugenangaben innerhalb von drei Kalendertagen gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse) zu erstatten.
Mit der Information über einen Unfall setzt bei dem Unfallversicherungsträger die Betreuung des Verunfallten ein. Der Unfallversicherungsträger organisiert die medizinische Heilbehandlung und trägt die Kosten dafür. Hinzu kommen bei schweren Verletzungen auch Hilfen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung des Betroffenen. Wenn es notwendig ist, kümmern sich besonders erfahrene Mitarbeiter, sogenannte Reha-Berater, um den Betroffenen. Sie besuchen ihn bereits im Krankenhaus und sorgen beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung.
Während der Arbeitsunfähigkeit sorgt der Unfallversicherungsträger auch für die finanzielle Absicherung der Verletzten. Bleiben nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation gravierende Gesundheitsschäden zurück, erhält der Verunfallte eine Rente.
Wichtig: Häufig denkt der Verletzte im ersten Moment, es sei gar nicht so schlimm und ist geneigt, auf eine Unfalldokumentation zu verzichten. Hierbei sollte man bedenken, dass Verunfallte das häufig in einer Schocksituation entscheiden oder Angst haben, den Unfall durch falsches Verhalten verursacht zu haben. Häufige Unfallursachen sind jedoch unzureichende Arbeitssicherheitsvorkehrungen oder mangelnde Schulungen/Unterweisungen zur Arbeitssicherheit, sodass dem Verunfallten keinesfalls ein Nachteil entsteht. Ganz im Gegenteil kann er mit einer genauen Dokumentation den Arbeitgeber in Anspruch nehmen, falls der Unfallversicherungsträger wegen Missachtung der Arbeitssicherheit nicht zahlen muss, und außerdem dazu beitragen, dass der Vorfall transparent wird und sich die Situation hierdurch verbessert. Insbesondere sollte der Betriebsrat bei Arbeitsunfällen immer möglichst zeitnah informiert werden, damit er den Arbeitnehmer erforderlichenfalls unterstützen kann.