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Zum 01.01.2017 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 0,34 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Dies beschloss das Kabinett im Rahmen der Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV).
Es empfiehlt sich, bestehende Arbeitsverträge dahingehend zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Bundesgesetzblatt, 2016 Teil I Nr. 54, vom 18.11.2016