BR-News Ausgabe 19 - Coronavirus: Wichtige Fragen des Betriebsrats zur Kurzarbeit
März 2020
Für die Einführung von Kurzarbeit gilt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG mit der Pflicht des Arbeitgebers, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Da Eile geboten ist, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, sollte trotz Home-Office und der Unsicherheit in Bezug auf rechtliche Fragen zügig mit den Verhandlungen begonnen und zum Abschluss gekommen werden. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 19.