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Homeoffice ab 27.01.2021 – wie geht´s?
Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung ist am 27.01.2021 in Kraft getreten. Demnach sind Arbeitgeber u. a. verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, sofern keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Sonderausgabe 30.