Meist beginnt die Arbeitszeit mit der Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz. Die Arbeitsgerichte haben sich jetzt mit der Frage beschäftigt, ob sogenannte Rüstzeiten, also Vorbereitungszeiten zur Arbeitsaufnahme, ebenfalls zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 8
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