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BR-News Ausgabe 6 - Beeinflussung und Behinderung der Betriebsratswahl

Was darf der Arbeitgeber wegen Beeinflussung oder Behinderung der Betriebsratswahl nicht?

Die Vorbereitung und die Durchführung der Betriebsratswahl sind für den Betriebsrat schon aufwändig genug. Dies gilt vor allem wegen der vielen dabei zu beachtenden Wahlvorschriften, mit denen er sich im Allgemeinen nur alle vier Jahre genauer auseinandersetzt. Diese Lage verschärft sich zudem, wenn der Arbeitgeber sich in die Wahl einmischt. Auch wenn die Betriebsratswahl sein eigenes Unternehmen betrifft, muss der Arbeitgeber dabei gewisse Grenzen einhalten. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 6

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