BR-News Ausgabe 29 - Unterlassungsanspruch; Duldung von Überstunden
Dezember 2020
Eine – das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG verletzende – Duldung von Überstunden liegt vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme betrachten zu können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 29.