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BR-News Ausgabe 2 - Kündigung störender Arbeitnehmer

Der Betriebsrat sollte nicht nur den Arbeitgeber überwachen, sondern auch darauf achten, dass die Arbeitnehmer den Betrieb nicht stören. Damit schützt er letztlich auch die anderen Arbeitnehmer.

Stört ein Arbeitnehmer wiederholt den Betrieb, kann der Arbeitgeber ihm kündigen. Der Betriebsrat kann eine Kündigung von ihm sogar gemäß § 104 BetrVG verlangen. Wie sich dies in einem späteren Kündigungsschutzprozess zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auswirkt, entschied das Bundesarbeitsgericht kürzlich. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 2

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