+49 (0) 6151 87
welcome@draxinger-law.de
09450
Der Betriebsrat sollte nicht nur den Arbeitgeber überwachen, sondern auch darauf achten, dass die Arbeitnehmer den Betrieb nicht stören. Damit schützt er letztlich auch die anderen Arbeitnehmer.
Stört ein Arbeitnehmer wiederholt den Betrieb, kann der Arbeitgeber ihm kündigen. Der Betriebsrat kann eine Kündigung von ihm sogar gemäß § 104 BetrVG verlangen. Wie sich dies in einem späteren Kündigungsschutzprozess zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auswirkt, entschied das Bundesarbeitsgericht kürzlich. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 2
BR-News können Sie als regelmäßig erscheinenden E-Mail-Newsletter abonnieren. Der Newsletter ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich und kann jederzeit wieder abbestellt werden. Wenn Sie die BR-News erhalten möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an news@draxinger-law.de. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.