BR-News Ausgabe 17 - Mitbestimmungsrechte zur Gefährdungsbeurteilung
Dezember 2019
Jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Größe des Betriebs – wird durch das Arbeitsschutzgesetz unter §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 Nr. 6 in die Pflicht genommen, regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Gefährdungsbeurteilung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer keiner psychischen und physischen Gefährdung ausgesetzt sind. Und gerade die psychische Gefährdungsbeurteilung wird von Arbeitgebern leider häufig eher stiefmütterlich behandelt. Dabei obliegt dem Betriebsrat hierzu ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 17.