+49 (0) 61518709450

+49 (0) 6151 87_09450
welcome@draxinger-law.de

BR-News Ausgabe 15 - Handlungsmöglichkeiten des BR bei Überstunden

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Vergütung oder Freizeitausgleich von Überstunden – auch bei Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit.

Überstunden und angeordnete Mehrarbeit unterliegen zwar immer dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Anders sieht es jedoch mit der Abgeltung und dem Abbau von Überstunden aus: Für diese besteht grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht. Trotzdem kann der Betriebsrat Arbeitnehmer dabei unterstützen, entstandene Überstunden erfolgreich geltend zu machen. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 15

Diese Meldung per E-Mail empfehlen