Für zwei Jahre nur Teilzeit und dann wieder in Vollzeit arbeiten dürfen? Das ist nun für viele Arbeitnehmer möglich.
Arbeitnehmer werden nun oft genau dies bei ihren Arbeitgebern einfordern. Doch bevor sie die sogenannte Brückenteilzeit tatsächlich beantragen – und auch in der Zeit danach –, werden sie sich an den Betriebsrat wenden, damit er sie dabei unterstützt. Die wesentlichen Punkte der Brückenteilzeit und erste Hinweise lesen Sie in unserem Newsletter für Betriebsräte: Ausgabe 13.