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Beteiligungsrecht eines Elternteils mit Teilsorgerecht

Manchen Elternteilen wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Dennoch haben sie noch ein Teilsorgerecht. Wir in dem Zusammenhang ein Verfahren zum Verbleib des Kindes im Sinne des § 1632 Abs.4 BGB durch die Pflegeeltern und den Ergänzungspfleger geführt, ist der Elternteil mit dem Teilsorgerecht zu beteiligen.

BGH, Beschl. v. 4.6.2014 - Az XII ZB 353/13

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