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Wir empfehlen vor allem den Betriebsräten den nachfolgenden Artikel auf XING: Dauerstreitfall Überstunden: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Der Artikel zeigt besonders gut das Dilemma zwischen angeblicher Flexibilisierung und Familienfreundlichkeit der Arbeitszeit und dem, was tatsächlich gelebt wird.
Der Betriebsrat ist u.a. dafür zuständig, darüber zu wachen, dass das Arbeitszeitgesetz, welches dem Gesundheitsschutz dienen soll, im Betrieb eingehalten wird. Dazu kann er von dem Arbeitgeber entsprechende Aufzeichnungen verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet hat, ihre Arbeitszeiten aufzuzeichnen, z.B. bei Vertrauensarbeitszeit.
Dies ist auch nicht zum Nachteil des Arbeitgebers. Bei näherem Hinsehen lässt das Arbeitszeitgesetz bei entsprechender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einen hohen Grad an Flexibilität auf Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu.
Parallel dazu können Leistungsprämien ausgehandelt werden, aufgrund derer sich Überstunden für die Arbeitnehmer auch lohnen. Diese Mitarbeitermotivation dient letztendlich auch dem Arbeitgeber.
Am Ende haben erfahrungsgemäß beide Seiten, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, etwas davon, transparente, verbindliche, aber gleichwohl flexible Arbeitszeitsysteme auf betrieblicher Ebene abzustimmen.