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Zum Anfang des Jahres wurden die Selbstbehaltssätze erhöht. Die Notwendigkeit ergab sich daraus, dass auch der sozialrechtliche Regelbedarf steigt.
Die Berechnung orientiert sich an den bewilligten Leistungen für alleinstehende Hilfeempfänger. Diese bekommen zusätzlich zu dem Regelbedarf Vergünstigungen oder anderweitige Leistungen, welche vom Erwerbstätigen selbst zu tragen sind. Die Anhebung der Selbstbehaltssätze dient als Ausgleich für diesen Umstand.
Änderungen in Bezug auf die Versicherungspauschale und dem zusätzlichen Freibetrag für Erwerbstätige gab es hingegen nicht.
Bei der Berechnung des Selbstbehalts spielen die Wohnkosten eine der wichtigsten Rolle. Diese variieren von Ort zu Ort, sodass auch die Höhe des Selbstbehalts entsprechend variiert. Dennoch wird von einem pauschalen Betrag ausgegangen, welcher allenfalls im Einzelfall nach oben zu korrigieren ist. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn höhere Wohnkosten nicht zu vermeiden sind.
Fazit: Alles in allem ergibt sich daraus, dass die Selbstbehaltssätze angehoben wurden.
Die Düsseldorfer Tabelle mit den aktuellen Sätzen finden Sie hier:
Düsseldorfer Tabelle