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Das OLG Nürnberg kam in seinem Beschluss vom 12.06.2015 zu der Entscheidung, dass die Adoption einer volljährigen Nichte nicht sittenwidrig ist.
Schon in ihrer Kindheit hatte die Anzunehmende regelmäßig Zeit im Haushalt des Annehmenden verbracht. Seine Unterstützung z.B. durch Hilfe bei Hausaufgaben hatte sie in ihren schulischen und beruflichen Werdegang geprägt. Des Weiteren renovieren sie zurzeit ein im Eigentum des Anzunehmenden stehendes Bauernhaus, das später als Wohnhaus der Familie der Anzunehmenden dienen soll.
Das OLG Nürnberg geht davon aus, dass die Beteiligten eine anhaltende, von gegenseitiger Unterstützung geprägte innere Verbundenheit aufweisen, die über die gewöhnliche Beziehung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Onkel und Nichte hinausgeht und der Familienbindung zwischen Eltern und erwachsenem Kind ähnelt.
In seiner Entscheidung führt das OLG an, dass das familienrechtliche Motiv entscheidend für die Adoptionsannahme ist. Im vorliegenden Fall ginge es auch nicht vorrangig um finanzielle oder steuerrechtliche Gründe. Solche Nebenzwecke sind unerheblich, solang der familienbezogene Zweck überwiegt. Außerdem sei davon auszugehen, dass die Annahme dem Wohl der Anzunehmenden entspreche.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 12.06.2015, Az. 10 UF 272/15