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Fachbereiche

Ehe- und Familienrecht, Erbrecht

Menschen gehen Ehen oder Lebenspartnerschaften in aller Regel ein, um zusammen zu leben oder gemeinsam eine Familie zu gründen, Vermögenswerte zu schaffen und ein Leben lang – verheiratet oder unverheiratet – zusammen zu bleiben. Aus verschiedenen Gründen müssen sich aber viele Paare früher oder später von dieser Vorstellung verabschieden. Hierbei befinden sie sich dann in einer seelischen Ausnahmesituation, wenn der „Verlust“ der Kinder droht und/oder die finanzielle Zukunft der nächsten Jahre in Frage steht.

Die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung und Ehescheidung sind nicht zu vernachlässigen, da das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen und Einkommen gerecht verteilt werden muss oder im schlimmsten Falle Existenzen auf dem Spiel stehen können.

Gehen Unternehmerehen in die Brüche, steht die Existenz des Geschäfts auf dem Spiel, wenn auf der einen Seite ein hoher Unternehmenswert vorhanden ist, von dem der Partner einen Anteil haben will, und dem auf der anderen Seite hohe Schulden gegenüberstehen.

Bereits vor oder während der Ehe sollte ein Ehevertrag geschlossen werden, mit dem beide zufrieden sind und der Verdacht, vom anderen übervorteilt zu werden, erst gar nicht aufkommt. Gehen Ehen oder Partnerschaften zu Ende, muss vieles neu geordnet werden.

Hierbei unterstützen wir vor allem bei

  • dem Verhandeln und Erstellen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • der Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen
  • flankierenden vermögens-, erb-, arbeits-, steuerrechtlichen und strategischen Fragen

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