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Fachbereiche

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte

Wir beraten Arbeitnehmer zu allen klassischen Gebieten des Arbeitsrechts wie Kündigungsschutz, Trennungsmanagement, Aufhebungssituationen, Vergütungsfragen etc.

Betriebsräte und Personalräte begleiten wir in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Betriebsräte sind als Vertreter der Beschäftigten im Betrieb mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die rechtliche Kenntnisse, Beratung und Unterstützung erfordern. Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, reichen die Kenntnisse aus dem herkömmlichen Pflichtschulungsprogramm gerade bei jungen Betriebsräten oft nicht aus, sodass es in solchen Situationen sinnvoll ist, einen anwaltlichen Berater hinzuzuziehen, für den der Arbeitgeber die Kosten tragen muss, gerade wenn der Arbeitgeber selbst, wie häufig, einen juristischen Beistand hat. Das muss aber nicht bedeuten, dass Diskutieren und Verhandeln mit dem Arbeitgeber im Beisein eines Anwalts der Arbeitnehmervertretung zwangsläufig vor Gericht oder in der Einigungsstelle endet. Unser Beratungsansatz ist, die Verhandlungsstärken des Betriebsrates hinreichend auszuschöpfen, ohne dass es zu einem Bruch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt.

Mehr unter Services und Blog.

Aktuelle Arbeitsschwerpunkte:

  • Schulungen und Inhouseseminare für Betriebsräte
  • Arbeitnehmerüberlassung, Werkunternehmer, verdeckte Leiharbeit und Scheinwerkverträge
  • Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Umgang mit Überstunden, Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema
  • Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Datenerfassung, Produktions- und Verwaltungsoptimierung, Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema
  • Überwachungsrechte und -pflichten sowie Haftung des Betriebsrats; der Betriebsrat als "Compliance Officer"
  • Social Media im Arbeitsrecht
    
(Mitarbeiter-/Umsetzungscoaching, rechtliche Beratung, Verhandlung mit Betriebsräten, Erstellen von Social Media Guidelines)
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