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Wir beraten Arbeitnehmer zu allen klassischen Gebieten des Arbeitsrechts wie Kündigungsschutz, Trennungsmanagement, Aufhebungssituationen, Vergütungsfragen etc.
Betriebsräte und Personalräte begleiten wir in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Betriebsräte sind als Vertreter der Beschäftigten im Betrieb mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die rechtliche Kenntnisse, Beratung und Unterstützung erfordern. Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, reichen die Kenntnisse aus dem herkömmlichen Pflichtschulungsprogramm gerade bei jungen Betriebsräten oft nicht aus, sodass es in solchen Situationen sinnvoll ist, einen anwaltlichen Berater hinzuzuziehen, für den der Arbeitgeber die Kosten tragen muss, gerade wenn der Arbeitgeber selbst, wie häufig, einen juristischen Beistand hat. Das muss aber nicht bedeuten, dass Diskutieren und Verhandeln mit dem Arbeitgeber im Beisein eines Anwalts der Arbeitnehmervertretung zwangsläufig vor Gericht oder in der Einigungsstelle endet. Unser Beratungsansatz ist, die Verhandlungsstärken des Betriebsrates hinreichend auszuschöpfen, ohne dass es zu einem Bruch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt.
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte: